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Zuweisung von Bußgeldern - Geht das?
Ja, gerne!
Bußgelder und Geldauflagen können von Seiten der Justiz (Richter- und Staatsanwaltschaft) zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung ausgesprochen werden.
Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die Einfluss auf die Vergabe von Bußgeldern oder Geldauflagen haben, dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie auf den Förderverein des Heilig Geist-Krankenhauses hinweisen. Wir ermöglichen Projekte zum Wohle der Gesundheit und Pflege. Unsere finanzielle Unterstützung kommt unseren Patientinnen und Patienten zu Gute und soll darüber hinaus die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pflegerischen und ärztlichen Dienst erleichtern.
Bitte sprechen Sie uns an, wir liefern Ihnen gerne alle nötigen Unterlagen.
Das Heilig Geist-Krankenhaus ist eingetragen in die Zentralstelle Geldauflagen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.
Herzlichen Dank!