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Ein sehr wichtiges Thema!
Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die Ärztin oder der Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Die Vertreterin oder der Vertreter hat dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen. (Text: Bundesgesundheitsministerium).
Weitere wichtige Informationen zum Thema erhalten Sie auch in der Christlichen Patientenverfügung, die Sie hier einsehen und herunterladen können. Sie wird herausgebracht durch die Deutsche Bischofskonferenz, dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland. Alle mitgeltenden Dokumente dazu finden Sie bei Bedarf auch hier zum Download. Dieser ist kostenlos, Sie können sich alle Dokumente aber auch gegen eine geringe Verwaltungsgebühr per Post zuschicken lassen.
Zu allen Fragen rund um das wichtige Thema der Patientenverfügung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns ruhig darauf an!
Ihre Ansprechpartner

Ethikkoordinator Heilig Geist-Krankenhaus
Thomas Bayer
thomas.bayer(at)cellitinnen.de | |
Tel | 0221 7491-0 |